Inhalt
- Muss der Busfahrer dich mit dem Kinderwagen mitnehmen?
- Haben Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen Vorrang im Mehrzweckbereich?
- Kostet der Kinderwagen extra?
- Wie stellst du den Kinderwagen richtig ab?
- Wie klappt Ein- und Aussteigen, und was ist mit Aufzügen?
- Welcher Kinderwagen eignet sich für Bus und Bahn?
- Was gilt im Fernverkehr?
- Häufige Fragen zu Kinderwagen im Nahverkehr
- Wie wir die Regeln eingeordnet haben
Mit dem Kinderwagen in Bus, Straßenbahn oder U-Bahn zu fahren, klappt meist gut, wenn du die Regeln kennst. Hier steht, wann das Fahrpersonal dich mitnehmen muss, ob der Wagen etwas kostet, wie du ihn sicher abstellst und welcher Kinderwagen sich für den Nahverkehr eignet.
Muss der Busfahrer dich mit dem Kinderwagen mitnehmen?
Grundsätzlich ja, aber nicht um jeden Preis. Die Mitnahme ist zugelassen, wenn das Fahrzeug es erlaubt und die Sicherheit nicht leidet. Ist der Stellplatz belegt, kann das Fahrpersonal ablehnen.
Nach § 22 des Personenbeförderungsgesetzes muss der Unternehmer befördern, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden und die Fahrt mit den üblichen Fahrzeugen möglich ist. Die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BefBedV) sagt in § 11 Absatz 3: Das Betriebspersonal soll dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen nicht zurückgewiesen werden, die Entscheidung über die Mitnahme liegt aber bei ihm.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) schreibt in seinen Beförderungsbedingungen (Tarifbroschüre ab August 2026), die Beförderung von Kinderwagen sei grundsätzlich zugelassen, „wenn die Bauart des Verkehrsmittels es zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt“. Die Münchner MVG nennt es so: Kinderwagen gehören an die gekennzeichneten Plätze, sind alle besetzt, ist die Beförderung ausgeschlossen. Ein Urteil zur Mitnahme eines Kinderwagens im Linienbus haben wir nicht gefunden. Bei vollem Stellplatz darf der Fahrer dich laut einer Mobilitätsbeauftragten der Münchner Verkehrsbetriebe bitten, den nächsten Bus zu nehmen (familie.de, 19.06.2024).
Haben Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen Vorrang im Mehrzweckbereich?
Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren haben Vorrang vor Fahrrädern und Gepäck. Eine feste Rangfolge zwischen Rollstuhl und Kinderwagen haben wir in den geprüften Bedingungen nicht gefunden.
Die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW halten fest: In der Mobilität eingeschränkte Personen, zum Beispiel Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen, haben Vorrang vor Radfahrern. Der VBB schreibt Ähnliches, der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) nennt Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren als vorrangig vor Fahrrädern und Gepäck.
Wie es bei Streit um den Platz weitergeht, regelt der RMV so: Ist der Bereich belegt, stimmen sich die Fahrgäste untereinander ab, im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal. Laut NRW-Bedingungen muss das Personal alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können, behält aber die letzte Entscheidung. Ein Urteil zur Rangfolge haben wir nicht gefunden.
Kostet der Kinderwagen extra?
In der Regel nein. Der VBB lässt einen Kinderwagen unentgeltlich mitnehmen, im VRR werden Sachen außer Fahrrädern kostenlos befördert, im RMV auch Zwillingswagen. Kinder unter 6 Jahren fahren meist frei.
Im VBB-Tarif (Teil B, Punkt 5.1.1) steht: Wer einen gültigen Fahrausweis hat, kann Kinder unter 6 Jahren, einen Kinderwagen und Gepäck unentgeltlich mitnehmen. Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Stand 01.07.2026) werden Sachen kostenlos befördert, Fahrräder sind die Ausnahme. Der RMV schreibt, Kinderwagen, auch Zwillingskinderwagen, würden grundsätzlich in allen Bussen und Bahnen kostenfrei befördert. Jeder Verbund regelt das selbst, prüfe die Tarifbestimmungen vor Ort.
Wie stellst du den Kinderwagen richtig ab?
Nutze den gekennzeichneten Mehrzweckbereich, ziehe die Feststellbremse fest und halte den Wagen, solange dein Kind darin ist. Die Ausrichtung empfehlen die Betriebe unterschiedlich.
Die Bremse nennt jeder geprüfte Betrieb. Der RMV schreibt, du sollst im Mehrzweckbereich die Bremsen feststellen, die MVG verlangt Sicherung gegen Wegrollen und Umkippen und notfalls Festhalten. Eine Mobilitätsbeauftragte der Münchner Verkehrsbetriebe warnt: Der Wagen kann zwar nicht wegrollen, aber bei einer Vollbremsung umkippen (familie.de). Die BefBedV verlangt in § 4 Absatz 3 von jedem Fahrgast, sich einen festen Halt zu verschaffen. Das Amtsgericht München wies im Oktober 2024 (Az. 338 C 15281/24, laut ADAC) die Schadenersatzklage eines Fahrgasts ab, der bei einer Gefahrenbremsung gestürzt war und sich nicht richtig festgehalten hatte.
Zur Ausrichtung: Die Üstra Hannover empfiehlt, den Wagen längs und entgegen der Fahrtrichtung aufzustellen. Der Stadtbus Nienburg und die Münchner Verkehrsbetriebe sagen, ein Baby in der Liegewanne fahre am besten mit den Füßen in Fahrtrichtung, ein sitzendes Kind im Buggy rückwärts, weil der Kopf bei einer Bremsung in die gepolsterte Buggyschale gedrückt wird. Weil die Betriebe sich nicht einig sind, richte dich nach den Piktogrammen am Stellplatz und den Anweisungen des Personals. Schnall dein Kind so an, wie es die Anleitung deines Wagens vorsieht, und lass den Wagen nie allein stehen, solange es darin sitzt. Die Üstra nennt diese Regel ausdrücklich.
Wie klappt Ein- und Aussteigen, und was ist mit Aufzügen?
Steige an der Tür mit Kinderwagen-Symbol ein, mit dem Griff zuerst, und bitte bei Stufen um Hilfe. Fahre mit dem Aufzug, nicht mit der Rolltreppe.
Der RMV rät zu den Türen mit Kinderwagen-Symbol und dazu, bei Stufen Fahrgäste oder Personal anzusprechen. Der Stadtbus Nienburg lässt Kinderwagen nur an der zweiten Tür einsteigen, direkt an der Mehrzweckfläche, und empfiehlt, rückwärts auszusteigen. Die Üstra schreibt, mit dem Kinderwagen steige man mit dem Griff zuerst ein, mit dem Buggy mit dem Kind zuerst.
Auf die Rolltreppe gehört der Kinderwagen nicht: Laut R+V Versicherung (2019) können sich Kinderwagen schnell in den Rillen verkanten, sie nennt den Aufzug als Alternative. Der Berliner Senat antwortete 2023, Vorrangregeln stünden in Konkurrenz zu den Bedürfnissen anderer Gruppen und seien in der Praxis nicht durchsetzbar. Plane Zeit ein. Zur Routensuche hat der RMV in der Auskunft für barrierefreie Fahrten das Profil „Reisende mit Kinderwagen“ im Angebot. Es zeigt nur Verbindungen mit mindestens 90 Zentimeter breiten Durchgängen und Mehrzweckflächen.
Welcher Kinderwagen eignet sich für Bus und Bahn?
Ein Wagen mit Feststellbremse, ohne weit abstehende Teile, schmal genug für enge Durchgänge und leicht genug, um ihn über Stufen zu heben oder zu falten.
Die MVG schreibt: Hervorstehende Bauteile müssen demontiert und eine Feststellbremse muss vorhanden sein. Der RMV plant mit mindestens 90 Zentimeter breiten Durchgängen, die Breite der Fahrzeugtüren nennt er nicht. Vergleiche deshalb die Herstellerangabe zur Breite deines Wagens mit den Türen vor Ort. Eine feste Zahl, ab der ein Wagen in jeden Bus passt, haben wir nicht gefunden. Größere Wagen sind nicht ausgeschlossen: Kinderwagen für mehrere Kinder können laut RMV mitgenommen werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht leidet, das Personal entscheidet vor Ort.
Wer oft Bus und Bahn nutzt, schaut sich einen Buggy oder Reisebuggy an, weil er klein faltet. Die Stiftung Warentest bewertete in Heft 3/2024 zwölf Buggys, „gut“ waren Maxi-Cosi Soho, Joolz Aer+ und Bugaboo Butterfly. Beim Kinderwagentest 8/2026 prüften Eltern auch das Zusammenklappen und Transportieren, die Handhabung zählt dort 35 Prozent. Mehr zu Wagen ab Geburt findest du bei den besten Kinderwagen, für zwei Kinder im Geschwisterwagen-Überblick.
Was gilt im Fernverkehr?
Die Bahn bietet in ICE und Intercity 2 Kleinkindabteile mit Abstellplätzen für Kinderwagen. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos.
Laut Faktenblatt der Deutschen Bahn haben die Kleinkindabteile in der gesamten ICE-Flotte und im Intercity 2 Abstellplätze für Kinderwagen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe, dazu einen Wickeltisch.
Unsere Einschätzung: Der Kinderwagen ist im Nahverkehr meist kein Problem, wenn du die Regeln des Verbunds und die Anweisungen des Personals beachtest. In den geprüften Verbünden kostet die Mitnahme nichts, sie hängt aber vom freien Platz ab. Eine feste Rangfolge zwischen Rollstuhl und Kinderwagen haben wir nicht gefunden, deshalb gilt im Zweifel: Platz machen, kurz abstimmen oder den nächsten Bus nehmen. Die größten Risiken sind praktisch, nicht juristisch: eine vergessene Bremse und ein Wagen, der bei einer Vollbremsung kippt.
Häufige Fragen zu Kinderwagen im Nahverkehr
Darf der Busfahrer mich ablehnen?
Ja, wenn der Stellplatz belegt ist oder die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Nach § 11 Absatz 3 BefBedV liegt die Entscheidung über die Mitnahme beim Betriebspersonal.
Muss ich für den Kinderwagen ein Ticket kaufen?
Im VBB, VRR und RMV nein. Der VBB nennt Kinderwagen ausdrücklich unentgeltlich, im VRR gilt das für Sachen außer Fahrrädern, der RMV befördert auch Zwillingswagen kostenfrei. Bei anderen Verbünden prüfst du die Tarifbestimmungen.
Ab wann zahlt mein Kind?
Im VBB, VRR und im Münchner Verbund fahren Kinder unter 6 Jahren frei, bei der Deutschen Bahn ebenfalls.
Soll ich mein Kind aus dem Wagen nehmen?
Das schreiben die geprüften Betriebe nicht vor. Sie verlangen, dass du den Wagen mit der Bremse sicherst und festhältst. Eine Babytrage ist laut familie.de bei einer Vollbremsung nicht ganz so sicher. Setzt du dich damit gegen die Fahrtrichtung, wirkt dasselbe Prinzip wie beim Buggy.
Dürfen Kinderwagen auf die Rolltreppe?
Davon rät die R+V Versicherung ab, Kinderwagen können sich in den Rillen verkanten. Nimm den Aufzug.
Wie wir die Regeln eingeordnet haben
Grundlage sind die Beförderungsbedingungen von VBB, VRR und den NRW-Verbünden, die Seiten von RMV, MVG, Üstra und Stadtbus Nienburg, PBefG und BefBedV, die Antwort des Berliner Senats vom 10.05.2023, familie.de, ADAC, R+V und das Faktenblatt der Deutschen Bahn. Stand: Oktober 2026. Wir haben nichts selbst getestet, Details siehe Quellen & Methodik. Die Bedingungen unterscheiden sich je Verbund, im Zweifel gilt die Regel vor Ort.




